Wolfbühlhütte: Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Wolfbühlhütte: Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

(in Anlehnung an den Erlass vom 30.09.2020 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg)

Stand, 06.10.2020

Darüber hinaus gelten stets die aktuellen Maßnahmen!! Bitte regelmäßig aktuelle Änderungen beachten!

Maskenpflicht:

  • beim Betreten des Hauses, wenn Eingangsbereich unübersichtlich
  • wenn die Abstandsregeln nicht ausreichend eingehalten werden können, dies sollte jedoch möglichst vermieden werden!

Begrüßung:

  • ohne Körperkontakt! (nicht durch Handschlag oder Umarmung)

Mindestabstand:

  • 1,5 Meter zu anderen Personen, generell im Haus und auch im Außenbereich einhalten!

Hygienemaßnahmen:

  • Regelmäßig lüften
  • Begrenzung der Personenzahl in Räumen, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann (WC: 1 Person – Küche: 5 Personen – Aufenthaltsraum: 25-30 Personen – Jugendraum: 10 Personen)
  • Regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, wie z.B. Türgriffe und Schranktüren, sowie der Sanitärbereiche
  • Geschirr, Besteck, Gläser, etc. heiß und mit Spülmittel reinigen
  • Bereitstellen von Handwaschmittel und Einweg-Papierhandtücher im Sanitärbereich und in der Küche

Betretungsverbot für Menschen

  • mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus (Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns)
  • die aus einem Risikogebiet zurückkehren
  • die mit dem Virus infizierten Menschen in Kontakt waren

Übernachtung:

  • pro Schlafraum/Zimmer: eine Familie, bzw. Personen aus einem Haushalt
  • in den großen Schlafräumen können zusätzlich Personen aus verschiedenen Haushalten übernachten. Maximal 4(-6) Personen! (Pro Doppel-Stockbett ein Haushalt, auf gute Lüftung achten!)

Anwesenheitsliste

  • die ausliegende Anwesenheitsliste ist von allen Personen, die sich in der Hütte aufgehalten haben, vollständig auszufüllen! Die Daten dienen zur Rückverfolgung bei Infektionen und werden nur für diesen Zweck für 6 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.

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