Wolfbühlhütte: Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
(in Anlehnung an den Erlass vom 30.09.2020 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg)
Stand, 06.10.2020
Darüber hinaus gelten stets die aktuellen Maßnahmen!! Bitte regelmäßig aktuelle Änderungen beachten!
Maskenpflicht:
- beim Betreten des Hauses, wenn Eingangsbereich unübersichtlich
- wenn die Abstandsregeln nicht ausreichend eingehalten werden können, dies sollte jedoch möglichst vermieden werden!
Begrüßung:
- ohne Körperkontakt! (nicht durch Handschlag oder Umarmung)
Mindestabstand:
- 1,5 Meter zu anderen Personen, generell im Haus und auch im Außenbereich einhalten!
Hygienemaßnahmen:
- Regelmäßig lüften
- Begrenzung der Personenzahl in Räumen, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann (WC: 1 Person – Küche: 5 Personen – Aufenthaltsraum: 25-30 Personen – Jugendraum: 10 Personen)
- Regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, wie z.B. Türgriffe und Schranktüren, sowie der Sanitärbereiche
- Geschirr, Besteck, Gläser, etc. heiß und mit Spülmittel reinigen
- Bereitstellen von Handwaschmittel und Einweg-Papierhandtücher im Sanitärbereich und in der Küche
Betretungsverbot für Menschen
- mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus (Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns)
- die aus einem Risikogebiet zurückkehren
- die mit dem Virus infizierten Menschen in Kontakt waren
Übernachtung:
- pro Schlafraum/Zimmer: eine Familie, bzw. Personen aus einem Haushalt
- in den großen Schlafräumen können zusätzlich Personen aus verschiedenen Haushalten übernachten. Maximal 4(-6) Personen! (Pro Doppel-Stockbett ein Haushalt, auf gute Lüftung achten!)
Anwesenheitsliste
- die ausliegende Anwesenheitsliste ist von allen Personen, die sich in der Hütte aufgehalten haben, vollständig auszufüllen! Die Daten dienen zur Rückverfolgung bei Infektionen und werden nur für diesen Zweck für 6 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.